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VOC-Informationen

Gerne informieren wir Sie im Folgenden über einige Anpassungen der Merkblätter betreffend die Erhebung der VOC-Lenkungsabgabe.

1. Anpassungen im Zusammenhang mit der Änderung der VOC-Verordnung (VOCV)
Im Zusammenhang mit der letzten Änderung der VOCV (Herabsetzung der Zulassungsschwelle für das Verpflichtungsverfahren von 200 Tonnen auf 50 Tonnen, seit 1. Dezember 2002 in Kraft) wurden die folgenden Merkblätter entsprechend angepasst: Allgemeines Merkblatt (55.10), Merkblätter für das Verpflichtungsverfahren (55.14 und 55.16).

Merkblatt zur Erstellung einer VOC-Bilanz (55.20):
Für Betriebe, die ausschliesslich für entsorgte Abfälle Rückerstattung beantragen, gibt es - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – neu die Möglichkeit, eine vereinfachte VOC-Bilanz einzureichen. Details dazu entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.7.c. im Merkblatt.
Ebenfalls geändert wurden die Ausführungen zu Ziffer 19 der VOC-Bilanz betreffend Abwasser (Fussnote 5 Seite 9). Der bisher angenommene Wert von 25 % Ausblas-Verlust wurde für bestimmte VOC auf 0 % gesenkt, d. h. für diese VOC wird neu im Abwasser von einem vollständigen Abbau ausgegangen. Merkblatt zur Abgabebefreiung bei Massnahmen zur Verminderung der Emissionen (55.22):
In diesem Merkblatt wurde das Kapitel 5.2. eingefügt. Dieses Kapitel regelt die Anwendung von Artikel 9 VOCV im Fall einer längeren Stillstandszeit einer Abluftreinigungsanlage auf Grund eines Ersatzes oder einer gravierenden Beschädigung der Anlage. Unter bestimmten Bedingungen kann ein solcher ausserordentlicher Stillstand von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen werden, die Abgabe ist dann nur für die Zeit des Anlageausfalls geschuldet. Die genaue Ausgestaltung der Regelung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Allgemeines
Die neuen Versionen der Merkblätter sind in deutscher, französischer und italienischer Sprache auf der Internetseite der Oberzolldirektion zugänglich:
www.zoll.admin.ch-> Firmen -> Steuern und Abgaben
Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) -> Merkblätter.
Die neuen Regelungen sind grundsätzlich bereits auf die VOC-Bilanzierung 2002 anwendbar. Dies gilt jedoch nur, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind (beispielsweise im Fall eines ausserordentlichen Stillstandes einer Abluftreinigungsanlage: die erfolgte sofortige Benachrichtigung der kantonalen Behörde und der Nachweis der Einhaltung der Sorgfaltspflicht).

Umfassendere Informationen betreffend VOC-Lenkungsabgabe finden Sie auf der Internetseite des BAFU