Wichtige Info für Buchhaltung, HR-Verantwortliche und Unternehmer.
Umstellung auf ASAL 2.0:
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt per 6. Januar 2026 das Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung (ALV) vollständig auf die neue SAP-basierte Lösung ASAL 2.0 um. Nach der schrittweisen Einführung in den Bereichen Kurzarbeit, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung in den Jahren 2023 und 2024 folgt nun auch der Hauptbereich Arbeitslosenentschädigung.
Neue Formulare ab Oktober 2025
Ab Oktober 2025 werden sämtliche überarbeiteten Formulare auf arbeit.swiss publiziert. Diese basieren auf einem QR-Code und sind mit einer Schrifterkennungssoftware (OCR) verknüpft, sodass die Angaben direkt ins System übertragen werden können.
👉 Wichtige Pflichten für Arbeitgeber:
Bereich Internationales bleibt unverändert
Nicht betroffen von der Umstellung ist der Bereich Internationales. Hier gelten weiterhin die bisherigen Abläufe und Formulare, einschliesslich der «Arbeitgeberbescheinigung international».
Information und Unterstützung
Das SECO bittet Arbeitgeber und weitere Beteiligte, die Neuerungen frühzeitig in ihre Abläufe zu integrieren. Bei Fragen steht das SECO per E-Mail an kae-ffe@seco.admin.ch zur Verfügung.
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