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SECO – neue Pflichen für Arbeitgeber

Wichtige Info für Buchhaltung, HR-Verantwortliche und Unternehmer.

Umstellung auf ASAL 2.0:

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt per 6. Januar 2026 das Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung (ALV) vollständig auf die neue SAP-basierte Lösung ASAL 2.0 um. Nach der schrittweisen Einführung in den Bereichen Kurzarbeit, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung in den Jahren 2023 und 2024 folgt nun auch der Hauptbereich Arbeitslosenentschädigung.

Neue Formulare ab Oktober 2025

Ab Oktober 2025 werden sämtliche überarbeiteten Formulare auf arbeit.swiss publiziert. Diese basieren auf einem QR-Code und sind mit einer Schrifterkennungssoftware (OCR) verknüpft, sodass die Angaben direkt ins System übertragen werden können.

👉 Wichtige Pflichten für Arbeitgeber:

  • Ab Januar 2026 verlieren alle bisherigen Formulare ihre Gültigkeit.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, ausschliesslich die neuen Formulare zu verwenden.
  • Besonders relevant sind die Dokumente:
    – Arbeitgeberbescheinigung
    – Bescheinigung ohne Zwischenverdienst
    Diese müssen ab Oktober 2025 zwingend in der neuen Form eingesetzt werden.
  • Arbeitgeber müssen ihre internen HR- und Payroll-Prozesse frühzeitig anpassen, um eine reibungslose Übermittlung an die Arbeitslosenkassen zu gewährleisten.
  • Nicht fristgerechte oder fehlerhafte Einreichungen können die Auszahlung von Leistungen für Arbeitnehmende verzögern oder verhindern.

Bereich Internationales bleibt unverändert

Nicht betroffen von der Umstellung ist der Bereich Internationales. Hier gelten weiterhin die bisherigen Abläufe und Formulare, einschliesslich der «Arbeitgeberbescheinigung international».

Information und Unterstützung

Das SECO bittet Arbeitgeber und weitere Beteiligte, die Neuerungen frühzeitig in ihre Abläufe zu integrieren. Bei Fragen steht das SECO per E-Mail an kae-ffe@seco.admin.ch zur Verfügung.